1 Ergebnisse für: a57847

  • Thumbnail
    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EigZulG&a=4

    Der Anspruch besteht nur für Kalenderjahre, in denen der Anspruchsberechtigte die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, soweit eine Wohnung unentgeltlich an einen Angehörigen im Sinne des



Ähnliche Suchbegriffe