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§ 95 BetrVG Auswahlrichtlinien Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=95
(1) Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so