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§ 5 BetrVG Arbeitnehmer Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=5
(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit