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§ 7a LMKV Verbrauchsdatum Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LMKV&a=7a
(1) Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, ist anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums das Verbrauchsdatum