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§ 3 EBV Ausnahmen Eisenbahnbetriebsleiterverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EBV&a=3
(1) Die zuständige Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall 1. Ausnahmen von den Vorschriften über die Bestellung und Bestätigung der Stellvertreter der Betriebsleiter bei Vorliegen einfacher Betriebsverhältnisse einer Eisenbahn