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§ 5 SeeAnlV Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung Seeanlagenverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seeanlv&a=5
(1) § 74 Absatz 6 und 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist nur anzuwenden, wenn zusätzlich zu den dort genannten Voraussetzungen für das Vorhaben nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine