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§ 4 TÄHAV Geräte und Rechtsvorschriften Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
https://www.buzer.de/s1.htm?g=T%C3%84HAV&a=4
(1) In den Betriebsräumen müssen die Geräte vorhanden sein, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der betreffenden tierärztlichen Hausapotheke benötigt werden. Die Geräte müssen sich in einwandfreiem