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§ 20 HwWahlO Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HwWahlO&a=20
Wird für den Wahlbezirk nur ein Wahlvorschlag zugelassen, so gelten die darauf bezeichneten Bewerber als gewählt, ohne daß es einer Wahlhandlung bedarf.