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§ 1 LuftVG Luftverkehrsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=LuftVG&a=1
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der