1 Ergebnisse für: a33308
-
§ 44a AbgG Ausübung des Mandats Abgeordnetengesetz
https://dejure.org/gesetze/AbgG/44a.html
(1) Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig. (2)