1 Ergebnisse für: a24718
-
§ 62 UmwG Konzernverschmelzungen Umwandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UmwG&a=62
(1) Befinden sich mindestens neun Zehntel des Stammkapitals oder des Grundkapitals einer übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft, so ist ein Verschmelzungsbeschluß der übernehmenden