2 Ergebnisse für: a207911
-
§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStDV&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies
-
§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kraftstdv&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies