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§ 21 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=21
(1) Das Patent wird widerrufen (§ 61), wenn sich ergibt, daß 1. der Gegenstand des Patents nach den §§ 1 bis 5 nicht patentfähig ist, 2. das Patent die Erfindung nicht so deutlich und vollständig offenbart, daß ein