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§ 26 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=26
(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Es hat seinen Sitz in München. (2) Das Patentamt besteht aus einem