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§ 3 VAG Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=3
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen nicht 1. Personenvereinigungen, die ihren Mitgliedern, ohne dass diese einen Rechtsanspruch haben, Unterstützungen gewähren, insbesondere die Unterstützungseinrichtungen und
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§ 3 VAG Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VAG&a=3
(1) Der Aufsicht nach diesem Gesetz unterliegen nicht 1. Personenvereinigungen, die ihren Mitgliedern, ohne dass diese einen Rechtsanspruch haben, Unterstützungen gewähren, insbesondere die Unterstützungseinrichtungen und