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§ 20b EEG Absenkung der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=20b
(1) Die Vergütungen nach § 32 verringern sich ab dem 1. Mai 2012 monatlich zum ersten Kalendertag eines Monats um 1,0 Prozent gegenüber den in dem jeweils vorangegangenen Kalendermonat geltenden Vergütungssätzen. (2) Die