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§ 40 FeV Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem Fahrerlaubnis-Verordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=fev+13.10.2017&a=40
Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.