1 Ergebnisse für: a163241
-
§ 41 BNatSchG Vogelschutz an Energiefreileitungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=41
Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von