1 Ergebnisse für: a163227
-
§ 27 BNatSchG Naturparke Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=27
(1) Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die