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§ 17 BNatSchG Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=17
(1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird er von einer Behörde durchgeführt, so hat diese Behörde zugleich die zur Durchführung des