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§ 26 TabStG Verbot der Abgabe unter Kleinverkaufspreis Tabaksteuergesetz
https://dejure.org/gesetze/tabstg/26.html
(1) Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder der sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher, außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht