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§ 1 TabStG Steuergebiet, Steuergegenstand Tabaksteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TabStG&a=1
(1) Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2)
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§ 1 TabStG Steuergebiet, Steuergegenstand Tabaksteuergesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8880/a162236.htm
(1) Tabakwaren unterliegen im Steuergebiet der Tabaksteuer. Steuergebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland. Die Tabaksteuer ist eine Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung. (2)