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§ 28 PAuswG Ungültigkeit Personalausweisgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161523.htm
(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn 1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist, 2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder mit Ausnahme der Angaben über die