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§ 23 EEG Wasserkraft Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=23
(1) Für Strom aus Wasserkraft beträgt die Vergütung 1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 12,7 Cent pro Kilowattstunde, 2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 2 Megawatt 8,3 Cent pro