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§ 28g SGB IV Beitragsabzug Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=28g
Der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom