1 Ergebnisse für: a140065
-
§ 17 AMG Fristen für die Erteilung Arzneimittelgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AMG&a=17
(1) Die zuständige Behörde hat eine Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis innerhalb einer Frist von drei Monaten zu treffen. (2) Beantragt ein Erlaubnisinhaber die Änderung der Erlaubnis in Bezug auf die