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§ 130a ZPO Elektronisches Dokument Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=130a
(1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter