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§ 4 AufenthV Deutsche Passersatzpapiere für Ausländer Aufenthaltsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AufenthV&a=4
(1) Durch deutsche Behörden ausgestellte Passersatzpapiere für Ausländer sind 1. der Reiseausweis für Ausländer (§ 5 Absatz 1), 2. der Notreiseausweis (§ 13 Absatz 1), 3. der Reiseausweis für Flüchtlinge