40 Ergebnisse für: 2dieses
-
Gesetz über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern Vom 23. Juli 1994 (GVBl. S. 599) BayRS 1132-6-S (Art. 1–7) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEhrenG/True
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Wäre es da / Nicht doch einfacher, die Regierung / Löste das Volk auf und / Wählte ein anderes? - Google-Suche
https://www.google.de/search?q=W%C3%A4re+es+da+/+Nicht+doch+einfacher,+die+Regierung+/+L%C3%B6ste+das+Volk+auf+und+/+W%C3%A4hlte
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 2 GOÄ Abweichende Vereinbarung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=2
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Für Leistungen nach § 5a ist eine Vereinbarung nach Satz 1 ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs.
-
Art. 10 MRK Freiheit der MeinungsäuÃerung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/MRK/10.html
(1) 1 Jede Person hat das Recht auf freie MeinungsäuÃerung. 2 Dieses Recht schlieÃt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne...
-
§ 32 SGB IX Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=32
(1) Zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige
-
§ 1 TMG Anwendungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/TMG/1.html
(1) 1 Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des...
-
GVBl. 2011 S. 302 - Verkündungsplattform Bayern
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/jahrgang:2011/heftnummer:14/seite:302
Verkündungsplattform Bayern - Ein Informationsangebot der Bayerischen Staatsregierung
-
PAG: Art. 35 Postsicherstellung - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-35
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§§ 191a bis 191e BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BRAO&a=191a-191e
§§ 191a bis 191e BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
-
§ 2 GOZ Abweichende Vereinbarung Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=goz&a=2
(1) Durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Absatz 1 Satz 2) oder eines abweichenden