208 Ergebnisse für: arbzg
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§ 6 ArbZG Nacht- und Schichtarbeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/6.html
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung...
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BAG, Urteil vom 11.07.2006 - 9 AZR 519/05 - openJur
http://openjur.de/u/171127.html
Die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmitte ...
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§ 5 ArbZG Ruhezeit Arbeitszeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbZG&a=5
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,
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ArbZG - Arbeitszeitgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100994BJNG000600307
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 ArbZG Arbeitszeit der Arbeitnehmer Arbeitszeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbZG&a=3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden
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§ 4 ArbZG Ruhepausen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html
1 Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45...
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§ 7 ArbZG Abweichende Regelungen Arbeitszeitgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbZG&a=7
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 3 a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die
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§ 2 ArbZG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 ArbZG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 21a ArbZG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__21a.html
Keine Beschreibung vorhanden.