465 Ergebnisse für: arbgg
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§§ 2a, 80 bis 85 ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=2a,80-85
§§ 2a, 80 bis 85 ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz
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Fassung § 9 ArbGG a.F. bis 03.12.2011 (geändert durch Artikel 6 G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=arbgg+2.12.2011&a=9
Text § 9 ArbGG a.F. in der Fassung vom 03.12.2011 (geändert durch Artikel 6 G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302)
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§ 2 ArbGG Zuständigkeit im Urteilsverfahren - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbGG/2.html
(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschlieÃlich zuständig für 1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen...
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§ 11 ArbGG Prozessvertretung Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=11
(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt
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§ 5 ArbGG Begriff des Arbeitnehmers - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ArbGG/5.html
(1) 1 Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. 2 Als Arbeitnehmer gelten auch...
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§ 83 ArbGG Verfahren - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbGG/83.html
(1) 1 Das Gericht erforscht den Sachverhalt im Rahmen der gestellten Anträge von Amts wegen. 2 Die am Verfahren Beteiligten haben an der Aufklärung des...
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§ 46b ArbGG Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=46b
(1) Für das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. EU Nr. L 399 S. 1) gelten die
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§ 46a ArbGG Mahnverfahren Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=46a
(1) Für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Mahnverfahren einschließlich der maschinellen Bearbeitung entsprechend, soweit dieses Gesetz nichts anderes
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§ 59 ArbGG Versäumnisverfahren - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbGG/59.html
1 Gegen ein Versäumnisurteil kann eine Partei, gegen die das Urteil ergangen ist, binnen einer Notfrist von einer Woche nach seiner Zustellung Einspruch...
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§ 46 ArbGG Grundsatz - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/arbgg/46.html
(1) Das Urteilsverfahren findet in den in § 2 Abs. 1 bis 4 bezeichneten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Anwendung. (2) 1 Für das Urteilsverfahren des...