22 Ergebnisse für: rechtsfã¤
-
§ 50 ZPO Parteifähigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/50.html
(1) Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist. (2) Ein Verein, der nicht rechtsfähig ist, kann klagen und verklagt werden; in dem Rechtsstreit hat der Verein die...
-
§ 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1.html
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
-
§ 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1.html
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
-
§ 80 BGB Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/80.html
(1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem...
-
§ 25 BGB Verfassung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/25.html/
Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt.
-
Art. 7 EGBGB Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/EGBGB/7.html
(1) 1 Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört. 2 Dies gilt auch, soweit die...
-
§ 80 BGB Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/80.html
(1) Zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung sind das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Behörde des Landes erforderlich, in dem...
-
§ 54 BGB Nicht rechtsfähige Vereine - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/54.html
1 Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. 2 Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen...
-
§ 54 BGB Nicht rechtsfähige Vereine - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/54.html
1 Auf Vereine, die nicht rechtsfähig sind, finden die Vorschriften über die Gesellschaft Anwendung. 2 Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines solchen...
-
§ 11 InsO Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/inso/11.html
(1) 1 Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen und jeder juristischen Person eröffnet werden. 2 Der nicht rechtsfähige Verein steht...