54 Ergebnisse für: schwellenwertes
-
Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für Aufklärungspflichtverletzungen in Bezug auf Rückvergütungen - Berufsfreiheit betroffener Banken auch im Hinblick auf Vertrauensschutz (Art 20 Abs 3 GG) nicht verletzt
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20111208_1bvr251411.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
RIS - Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.06.2019
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010767
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Erich Fromm ueber Grundeinkommen 1966
http://www.archiv-grundeinkommen.de/fromm/Fromm-Grundeinkommen.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland | BMU
http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/umsetzung-der-wrrl-in-deut
Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.
-
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland | BMU
http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/umsetzung-der-wrrl-in-deutschland/
Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland.
-
§ 140a SGB V Besondere Versorgung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=140a
(1) Die Krankenkassen können Verträge mit den in Absatz 3 genannten Leistungserbringern über eine besondere Versorgung der Versicherten abschließen. Sie ermöglichen eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende oder eine
-
Gesundheitliche Aspekte des Mobilfunks
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&p=&id=16389
Bei den für die Mobilfunktechnik relevanten Frequenzen ist von einer Dominanz thermischer Wirkungen auszugehen. Eine mögliche pathologische Bedeutung bisher beschriebener Berichte über sogenannte nicht thermische Effekte ist derzeit rein spekulativ....
-
LMG NRW Abschnitt 5 - Anforderungen an das Programm und Veranstalterpflichten - Landesanstalt für Medien NRW
http://www.lfm-nrw.de/service/rechtsgrundlagen/landesmediengesetz-nrw/lmg-nrw-abschnitt-5-anforderungen-an-das-programm-und-vera
Keine Beschreibung vorhanden.
-
LMG NRW Abschnitt 5 - Anforderungen an das Programm und Veranstalterpflichten - Landesanstalt für Medien NRW
http://www.lfm-nrw.de/service/rechtsgrundlagen/landesmediengesetz-nrw/lmg-nrw-abschnitt-5-anforderungen-an-das-programm-und-veranstalterpflichten.html#c4141
Keine Beschreibung vorhanden.
-