336 Ergebnisse für: hinterbliebenenversorgung
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§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung Entgeltfortzahlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=efzg&a=6
(1) Kann der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber
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bundeswehr.de: Wehrdienstbeschädigung: Neues Gesetz regelt Versorgung aus einer Hand
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYtND4IwEET_Ubf1InqTkIhXEyN4MQU2uLEfZFnsxR9ve3AmeZc3Aw_IDfZDsxWKwTrooB_pOCQ1pAmV
Ein neues Gesetz verbessert die Versorgung Betroffener, die eine Wehrdienstbeschädigung erlitten haben.
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VORIS § 17 NAbgG | Landesnorm Niedersachsen | - Kürzung und Wegfall des Übergangsgeldes | Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG) in der Fassung vom 20. Juni 2000 | gültig ab: 01.01.2013
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/17x3/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=l&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-AbgGNDV29P17&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Keine Beschreibung vorhanden.
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VwRehaG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/vwrehag/
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§ 1303 BGB Ehemündigkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1303.html
1 Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2 Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe...
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§ 6 EntgFG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__6.html
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§ 1303 BGB Ehemündigkeit - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/1303.html
1 Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. 2 Mit einer Person, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, kann eine Ehe...
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HHG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/hhg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Bayerische Versorgungskammer
http://www.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvk/index.html
GröÃte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland - Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum fÃŒr berufsstÀndische und kommunale Altersversorgung.
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§ 237 SGB 5 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
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