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    https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/schengen/207786#content_7

    Schengen-Bürger können die gemeinsamen Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschreiten. Das Schengenvisum berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen bis zu 90 Tagen im gesamten Schengen-Raum.

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    https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node/schengen-node

    Schengen-Bürger können die gemeinsamen Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschreiten. Das Schengenvisum berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen bis zu 90 Tagen im gesamten Schengen-Raum.



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