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Schengener Übereinkommen - Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/schengen/207786#content_7
Schengen-Bürger können die gemeinsamen Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschreiten. Das Schengenvisum berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen bis zu 90 Tagen im gesamten Schengen-Raum.
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Schengener Übereinkommen - Auswärtiges Amt
https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node/schengen-node
Schengen-Bürger können die gemeinsamen Binnengrenzen der EU-Mitgliedsstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschreiten. Das Schengenvisum berechtigt grundsätzlich zu Besuchsreisen bis zu 90 Tagen im gesamten Schengen-Raum.