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ZustBV-See - Verordnung zur Bezeichnung der zuständigen Vollzugsbeamten des Bundes für bestimmte Aufgaben nach der StrafprozeÃordnung auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
https://www.gesetze-im-internet.de/seezustbv/BJNR044200994.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 4 SeeAufgG Seeaufgabengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SeeAufgG&a=4
(1) Bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die auf Grund von Vorschriften begangen worden sind, die in den Vollzug des Bundes nach § 1 Nummer 3 fallen, gelten die Vorschriften der Strafprozessordnung und des Gesetzes über