9 Ergebnisse für: zechert
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Prof. Dr. rer. medic. habil. Michael Schulz
http://www.fh-diakonie.de/.cms/250
Wir entwickeln und unterstützten anwendungsbezogene Wissenschaft und wissenschaftlich fundierte Praxis. Wir lehren und lernen interdisziplinär und kooperativ.
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Psychosoziale Umschau: Psychiatrie Verlag
https://www.psychiatrie-verlag.de/zeitschriften/psychosoziale-umschau.html
Der Psychiatrie Verlag ist ein Fachverlag für Sozialpsychiatrie, Psychologie, Medizin und Sucht. Unser Sortiment umfasst Bücher, eBooks, Fachzeitschriften, Hörbücher und DVDs zu verschiedensten Themenbereichen.
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Nachgefragt - die Reform der Zwangsbehandlung mit Neuroleptika in der Praxis der Betreuungsgerichte
http://www.psychiatrierecht.de/nachgefragt.htm
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Mitarbeiter_innen - Profil
http://www.ehs-dresden.de/index.php?id=606&username=evers
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sh_gutachten_saschenbrecker_3_2014
http://www.psychiatrierecht.de/stellungnahme_S-H.htm
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker , wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, ist mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzuleitenden Anforderungen, denen ein zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten ermächtigendes Gesetz genügen muss- zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/10/rs20111012_2bvr063311.html
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Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - § 8 Abs 2 S 2 des baden-württembergischen Landesgesetzes über die Unterbringung psychisch Kranker , wonach der Untergebrachte diejenigen Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen zu dulden hat, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich sind, um die Krankheit zu untersuchen und zu behandeln, soweit die Untersuchung oder Behandlung nicht mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden sind, ist mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz abzuleitenden Anforderungen, denen ein zur medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten ermächtigendes Gesetz genügen muss- zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20111012_2bvr063311.html
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Stellungnahme Von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker
http://www.die-bpe.de/stellungnahme_narr_ts.html
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Institut für Forensische Psychiatrie
http://wayback.archive.org/web/20111215114120/http://www.forensik-berlin.de/mitarbeiter/nkonrad.html
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