3 Ergebnisse für: zavv

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    http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04203/04306/04314/index.html?lang=de

    Vorübergehende Einfuhr (ZAVV) ZAVV = Verfahren der vorübergehenden Verwendung

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    http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04203/04306/04314/05209/index.html?lang=de

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen/04021/index.html?lang=de

    Es gibt diverse Ausnahmen, bei denen vergünstigte oder gar keine Zollgebühren erhoben werden. Je nach Verfahren entfallen auch andere Abgaben wie die Mehrwertsteuer. Beachten Sie die unterschiedlichen Regeln für Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr.



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