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Das BSI und der Hackerparagraf § 202c: Keine Strafverfolgung durch Staatsanwalt | Sicherheit - News | TecChannel.de
http://wayback.archive.org/web/20080917095450/http://www.tecchannel.de/sicherheit/news/1737140
Die Staatsanwaltschaft Bonn will die Strafanzeige gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wegen des Verstoßes gegen den Hackerparagraph § 202c nicht weiter verfolgen. TecChannel wollte mit der Klage für mehr Rechtssicherheit…