19 Ergebnisse für: wahlo
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BetrVG § 14 - Personen- und Listenwahl
http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg014.html#listenwahl
Betriebsverfassungsgesetz - Wann gilt welches Wahlverfahren? Personenwahl (Mehrheitswahl) oder Listenwahl (VerhÀltniswahl)? - § 14 BetrVG
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Rechtsprechung - Kammerwahlrecht - Rechtsprechung und Literatur - Institut für Kammerrecht
http://www.kammerrecht.de/rechtsprechung/kammerwahlrecht/rechtsprechung.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 9 BetrVG Zahl der Betriebsratsmitglieder Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=9
Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person, 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern, 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern, 101 bis
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§ 15 BetrVG Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Geschlechter Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=15
(1) Der Betriebsrat soll sich möglichst aus Arbeitnehmern der einzelnen Organisationsbereiche und der verschiedenen Beschäftigungsarten der im Betrieb tätigen Arbeitnehmer zusammensetzen. (2) Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der
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Zitierungen von Postpersonalrechtsgesetz
http://www.buzer.de/gesetz/6077/v0.htm
Zitierungen von PostPersRG Postpersonalrechtsgesetz
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Erweiterter Senat — Justus-Liebig-Universität Gießen
http://www.uni-giessen.de/cms/org/gremien/esenat
Mitglieder des Erweiterten Senats ab dem Wintersemester 2018/2019
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Landesrecht Sachsen-Anhalt § 9 LWO | Landesnorm Sachsen-Anhalt | - Auslagenersatz und Erfrischungsgeld | Wahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Landeswahlordnung - LWO) vom 27. Mai 2015 | gültig ab: 06.06.2015
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=WahlO+ST+%C2%A7+9&psml=bssahprod.psml&max=true
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Sächsische Landesapothekerkammer für Apotheker/-innen in Sachsen | SLAK
http://www.slak.de/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Kanzler — JLU
https://web.archive.org/web/20100628/http://www.uni-giessen.de/cms/org/gremien/praesidium/Kanzler
Dr. Michael Breitbach, Jahrgang 1947, geb. in Frankfurt/Main, Absolvent des Lessing-Gymnasiums in Frankfurt, studierte von 1966 bis 1971 an den Universitäten Frankfurt und Heidelberg Rechtswissenschaft.
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Landesrecht BW § 40 LWO | Landesnorm Baden-Württemberg | - Briefwahl | Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (Landeswahlordnung - LWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2005 | gültig ab: 17.09.2010
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/81u/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&d
Recherche juristischer Informationen