7 Ergebnisse für: wabeg
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WaBeG Wachstumsbeschleunigungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Wachstumsbeschleunigungsgesetz&f=1
WaBeG Wachstumsbeschleunigungsgesetz
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§ 19 ErbStG Steuersätze Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=erbstg&a=19
(1) Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Prozentsätzen erhoben Wert des steuer- pflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich Euro Prozentsatz in der Steuerklasse I II III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19
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§ 19 EEG Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=19
(1) Mehrere Anlagen gelten unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn 1. sie sich auf demselben
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§ 50 EnergieStG (aufgehoben) Energiesteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=50
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 50 EnergieStG (aufgehoben) Energiesteuergesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=50
Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche
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§ 66 EEG Übergangsbestimmungen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=66
(1) Für Strom aus Anlagen, die nach dem am 31. Dezember 2011 geltenden Inbetriebnahmebegriff vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen worden sind, sind unbeschadet des § 23 Absatz 2 bis 4 die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom
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§ 66 EEG Übergangsbestimmungen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2012&a=66
(1) Für Strom aus Anlagen, die nach dem am 31. Dezember 2011 geltenden Inbetriebnahmebegriff vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen worden sind, sind unbeschadet des § 23 Absatz 2 bis 4 die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom