94 Ergebnisse für: vorerben
-
Streitfall des Tages: Wenn Vorerben das Vermächtnis verplempern
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-vorerben-das-vermaechtnis-verplempern/4614948
Viele Erben müssen sich gedulden. Häufig geht das Vermögen zuerst an einen Vorerben, der das Erbe später an einen Nacherben weitergibt. In vielen Fällen verprassen die Vorerben das Vermächtnis. Was Erben zusteht.
-
Streitfall des Tages: Wenn Vorerben das Vermächtnis verplempern
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-vorerben-das-vermaechtnis-verplempern/4614948.html
Viele Erben müssen sich gedulden. Häufig geht das Vermögen zuerst an einen Vorerben, der das Erbe später an einen Nacherben weitergibt. In vielen Fällen verprassen die Vorerben das Vermächtnis. Was Erben zusteht.
-
§ 2115 BGB Zwangsvollstreckungsverfügungen gegen Vorerben - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2115.html
1 Eine Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt,...
-
§ 2136 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2136.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 2115 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2115.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 2105 BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2105.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Vor- und Nacherbfolge | Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft richtig einsetzen: Fünf typische Anwendungsbereiche
http://www.iww.de/erbbstg/gestaltungshinweis/vor-und-nacherbfolge-das-instrument-der-vor-und-nacherbschaft-richtig-einsetzen-fuenf-typische-anwendungsbereiche-f61869
Nach § 2100 BGB kann der Erblasser einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Ist in einer letztwilligen Verfügung eine solche Vor- und Nacherbfolge geregelt, fällt beim Tod des ...
-
§ 2100 BGB Nacherbe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2100.html
Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe).
-
BGH, 31.01.1990 - IV ZR 326/88 - Nachlaßverbindlichkeit; Vorerbe; Nachlaßerbenschulden; Nachlaßverwaltung; Widerspruchsklage
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1990-01-31/IV-ZR-326_88
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Vor- und Nacherbfolge | Das Instrument der Vor- und Nacherbschaft richtig einsetzen: Fünf typische Anwendungsbereiche
http://www.iww.de/erbbstg/gestaltungshinweis/vor-und-nacherbfolge-das-instrument-der-vor-und-nacherbschaft-richtig-einsetzen-fue
Nach § 2100 BGB kann der Erblasser einen Vor- und einen Nacherben bestimmen. Ist in einer letztwilligen Verfügung eine solche Vor- und Nacherbfolge geregelt, fällt beim Tod des ...