267 Ergebnisse für: vordrucken
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Grevenbroich: "Energie-"-Slogan wird eingedampft
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/grevenbroich/energie-slogan-wird-eingedampft-aid-1.191166
Die Stadt Grevenbroich ist nicht mehr die "Bundeshauptstadt der Energie" – zumindest auf amtlichen Schreiben des Rathauses. Auf Vordrucken und Dokumenten
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§ 152b StGB Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stgb/152b.html
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit...
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ZustVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/zustvv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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WohnImmoKredRLUG Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher
http://www.buzer.de/gesetz/11957/index.htm
WohnImmoKredRLUG Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
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§ 152b StGB Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/152b.html
(1) Wer eine der in § 152a Abs. 1 bezeichneten Handlungen in Bezug auf Zahlungskarten mit Garantiefunktion oder Euroscheckvordrucke begeht, wird mit...
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§ 152b StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__152b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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ZustVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/zustvv/
Keine Beschreibung vorhanden.
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REVOSax - Sächsisches Dolmetschergesetz – SächsDolmG
http://revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/9977.html
Sächsisches Landesrecht Gesetz: Sächsisches Gesetz über die staatliche Prüfung, öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern
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REVOSax - Sächsisches Dolmetschergesetz – SächsDolmG
http://revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/9977.html#p2
Sächsisches Landesrecht Gesetz: Sächsisches Gesetz über die staatliche Prüfung, öffentliche Bestellung und allgemeine Beeidigung von Dolmetschern, Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern
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§ 10 BGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.