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SchriftVG Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zum+Abbau+verzichtbarer+Anordnungen+der+Schriftform+im+Verwaltungsrecht+des+Bundes&f=1
SchriftVG Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
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SchriftVG Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetzes+zum+Abbau+verzichtbarer+Anordnungen+der+Schriftform+im+Verwaltungsrecht+des+Bundes&f=1
SchriftVG Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
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Kritik zu Aus dem Abseits | epd Film
https://www.epd-film.de/filmkritiken/aus-dem-abseits
Peter Brückner war das prominenteste Opfer der hysterischen Berufsverbotspraxis der siebziger Jahre. Sein Sohn Simon sucht nach den Spuren des Vaters, politisch wie privat
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§ 4 BKV Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BKV&a=4
(1) Die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen wirken bei der Feststellung von Berufskrankheiten und von Krankheiten, die nach § 9 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wie Berufskrankheiten anzuerkennen sind, nach
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§ 50 BAföG Bescheid Bundesausbildungsförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BAf%C3%B6G&a=50
(1) Die Entscheidung, einschließlich der Bestimmung der Höhe der Darlehenssumme nach § 18c, ist dem Antragsteller schriftlich oder elektronisch mitzuteilen (Bescheid). In den Fällen des § 18c wird der Bescheid unwirksam, wenn der
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§ 66 AWV Meldung von Forderungen und Verbindlichkeiten Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=66
(1) Inländer, ausgenommen natürliche Personen, monetäre Finanzinstitute gemäß Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 25/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Bilanz des
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§ 27 KSVG Künstlersozialversicherungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=27
(1) Der zur Abgabe Verpflichtete hat nach Ablauf eines Kalenderjahres, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres, der Künstlersozialkasse die Summe der sich nach § 25 ergebenden Beträge zu melden. Für die Meldung ist ein
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§§ 97 bis 105 BBG Bundesbeamtengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BBG&a=97-105
§§ 97 bis 105 BBG Bundesbeamtengesetz
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§ 193 SGB VII Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVII&a=193
(1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Satz 1 gilt
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Stadtgeschichte Fürstenwalde - Jagdschloss
http://www.stadtgeschichte.fuerstenwalde-spree.de/seite/360208/Jagdschloss.html
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