3,274 Ergebnisse für: verpfã¤nder
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§ 1223 BGB Rückgabepflicht; Einlösungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1223.html
(1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des...
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§ 1207 BGB Verpfändung durch Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1207.html
Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932 , 934 , 935...
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§ 1254 BGB Anspruch auf Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1254.html
1 Steht dem Pfandrecht eine Einrede entgegen, durch welche die Geltendmachung des Pfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann der Verpfänder die...
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§ 1253 BGB Erlöschen durch Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1253.html
(1) 1 Das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandgläubiger das Pfand dem Verpfänder oder dem Eigentümer zurückgibt. 2 Der Vorbehalt der Fortdauer des...
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§ 1253 BGB Erlöschen durch Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1253.html
(1) 1 Das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandgläubiger das Pfand dem Verpfänder oder dem Eigentümer zurückgibt. 2 Der Vorbehalt der Fortdauer des...
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§ 1211 BGB Einreden des Verpfänders - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1211.html
(1) 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden...
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§ 1225 BGB Forderungsübergang auf den Verpfänder - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1225.html
1 Ist der Verpfänder nicht der persönliche Schuldner, so geht, soweit er den Pfandgläubiger befriedigt, die Forderung auf ihn über. 2 Die für einen Bürgen...
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Länder - Benecke & Rehse
http://www.aktiensammler.de/br/archiv_laender_detail.asp?AREA=PL&ID=82084&SID=5666649115213136
Länder
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Andere Länder
http://wayback.archive.org/web/20121028160651/http://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/bistumsverwaltung/hauptabteilungen/finanze
Andere Länder
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§ 1280 BGB Anzeige an den Schuldner - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1280.html
Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Ãbertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.