22 Ergebnisse für: verpfã
-
§ 1207 BGB Verpfändung durch Nichtberechtigten - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1207.html
Gehört die Sache nicht dem Verpfänder, so finden auf die Verpfändung die für den Erwerb des Eigentums geltenden Vorschriften der §§ 932 , 934 , 935...
-
§ 1223 BGB Rückgabepflicht; Einlösungsrecht - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1223.html
(1) Der Pfandgläubiger ist verpflichtet, das Pfand nach dem Erlöschen des Pfandrechts dem Verpfänder zurückzugeben. (2) Der Verpfänder kann die Rückgabe des...
-
§ 1280 BGB Anzeige an den Schuldner - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1280.html
Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Ãbertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt.
-
§ 1254 BGB Anspruch auf Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1254.html
1 Steht dem Pfandrecht eine Einrede entgegen, durch welche die Geltendmachung des Pfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann der Verpfänder die...
-
§ 1216 BGB Ersatz von Verwendungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1216.html
1 Macht der Pfandgläubiger Verwendungen auf das Pfand, so bestimmt sich die Ersatzpflicht des Verpfänders nach den Vorschriften über die Geschäftsführung...
-
§ 366 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/366.html
(1) VeräuÃert oder verpfändet ein Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes eine ihm nicht gehörige bewegliche Sache, so finden die Vorschriften des...
-
§ 1253 BGB Erlöschen durch Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1253.html
(1) 1 Das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandgläubiger das Pfand dem Verpfänder oder dem Eigentümer zurückgibt. 2 Der Vorbehalt der Fortdauer des...
-
§ 1217 BGB Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1217.html
(1) Verletzt der Pfandgläubiger die Rechte des Verpfänders in erheblichem MaÃe und setzt er das verletzende Verhalten ungeachtet einer Abmahnung des...
-
§ 1211 BGB Einreden des Verpfänders - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1211.html
(1) 1 Der Verpfänder kann dem Pfandgläubiger gegenüber die dem persönlichen Schuldner gegen die Forderung sowie die nach § 770 einem Bürgen zustehenden...
-
§ 1253 BGB Erlöschen durch Rückgabe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/1253.html
(1) 1 Das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandgläubiger das Pfand dem Verpfänder oder dem Eigentümer zurückgibt. 2 Der Vorbehalt der Fortdauer des...