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Verjährungsfristen1,119 Ergebnisse für: verjährungsfrist
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§ 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=195
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
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§ 34 OWiG Vollstreckungsverjährung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=34
(1) Eine rechtskräftig festgesetzte Geldbuße darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Verjährungsfrist beträgt 1. fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro, 2. drei
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§ 197 BGB. Dreißigjährige Verjährungsfrist
https://lexetius.com/BGB/197,2
Aktueller und historischer Volltext von § 197 BGB. Dreißigjährige Verjährungsfrist
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So viel Urlaub bekommen Sie | Arbeiterkammer
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Urlaub/So_viel_Urlaub_bekommen_Sie.html
ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.
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So viel Urlaub bekommen Sie | Arbeiterkammer
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/urlaub/So_viel_Urlaub_bekommen_Sie.html
ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Wissenswertes von „Arbeiten im Urlaub“ bis „Verjährungsfrist“.
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Hungerstreik in Scharbeutz: Jetzt schaltet sich Stegner ein • Nachrichten • LN-Online
https://web.archive.org/web/20120617234214/http://www.ln-online.de/nachrichten/3471391/hungerstreik-in-scharbeutz-jetzt-schaltet
Scharbeutz – Norbert Denef aus Scharbeutz kämpft gegen die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. • Nachrichten und Service für Lübeck und Umgebung
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Hungerstreik in Scharbeutz: Jetzt schaltet sich Stegner ein • Nachrichten • LN-Online
https://web.archive.org/web/20120617234214/http://www.ln-online.de/nachrichten/3471391/hungerstreik-in-scharbeutz-jetzt-schaltet-sich-stegner-ein
Scharbeutz – Norbert Denef aus Scharbeutz kämpft gegen die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. • Nachrichten und Service für Lübeck und Umgebung
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§ 228 AO Gegenstand der Verjährung, Verjährungsfrist Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=228
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 oder 374 zehn Jahre.
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§§ 195 bis 197 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=195-197
§§ 195 bis 197 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 195, 199 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=195,199
§§ 195, 199 BGB Bürgerliches Gesetzbuch