71 Ergebnisse für: unterhaltsvorschussgesetz
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Änderungen UVG vom 01.01.2008 durch Artikel 1 des Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
http://www.buzer.de/gesetz/2978/v153627-2008-01-01.htm
Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen UVG Unterhaltsvorschussgesetz vom 01.01.2008 durch Artikel 1 des Erstes Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
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§ 7a UVG Übergegangene Ansprüche des Berechtigten bei Leistungsunfähigkeit Unterhaltsvorschussgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVG&a=7a
Solange der Elternteil, bei dem der Berechtigte nicht lebt, Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bezieht und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verfügt, wird der
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Änderungen UVG vom 01.07.2017 durch Artikel 23 des Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
https://www.buzer.de/gesetz/2978/v209095-2017-07-01.htm
Vergleich/Gegenüberstellung aller Änderungen UVG Unterhaltsvorschussgesetz vom 01.07.2017 durch Artikel 23 des Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher
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§ 1 UVG Berechtigte Unterhaltsvorschussgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVG&a=1
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer 1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig,
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§ 3 UVG (aufgehoben) Unterhaltsvorschussgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVG&a=3
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§ 11a UVG Anwendungsvorschrift Unterhaltsvorschussgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UVG&a=11a
Im Sinne dieses Gesetzes beträgt für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2015 die Unterhaltsleistung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 monatlich 317 Euro für ein Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und monatlich
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http://www.unterhaltsvorschusskasse.de
Die Höhe des Unterhalts von A-Z, UVG - Unterhaltsvorschussgesetz, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, Sozialrecht für die familienrechtliche Praxis, Wir haben ein Kind - Wie fördert uns der Staat?,
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Artikel 23 FANeuReG Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2017%2BI%2B3122&a=23
Das Unterhaltsvorschussgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl. I S. 1446), das zuletzt durch Artikel 69 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Nach § 1
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Pressemitteilung Nr. 88/2017 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/pm/2017/88
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 7a UhVorschG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__7a.html
Keine Beschreibung vorhanden.