33 Ergebnisse für: ubgg
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§ 2 UBGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ubgg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 20 UBGG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ubgg/__20.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Unternehmensbeteiligungsgesellschaft • Definition | Gabler Wirtschaftslexikon
https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/unternehmensbeteiligungsgesellschaft-51781
Lexikon Online ᐅUnternehmensbeteiligungsgesellschaft: 1. Begriff: Gemäß Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) i.d.F. vom 9.9.1998 (BGBl. I 2765) m.spät.Änd. wurde die "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft" geschaffen. Geschäftszweck…
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ℹ S-VC Risikokapital-Fonds für die Regionen Aachen, ... in Aachen
http://www.genios.de/firmen/firma/SV/s-vc-risikokapital-fonds-fuer-die-regionen-aachen--krefeld-und-moenchengladbach-gmbh.html
🏢 S-VC Risikokapital-Fonds für die Regionen Aachen, Krefeld und Mönchengladbach GmbH in Markt 45-47, 52062, Aachen
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Änderungen AIFM-UmsG AIFM-Umsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/10757/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds, Synopse der einzelnen Fassungen
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Änderungen MoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
http://www.buzer.de/gesetz/8416/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AktG/18.html
(1) 1 Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaÃt, so...
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§ 18 AktG Konzern und Konzernunternehmen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/18.html
(1) 1 Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaÃt, so...
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§ 49 BVwVfG Widerruf eines rechtmäÃigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/49.html
(1) Ein rechtmäÃiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft...
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§ 49 BVwVfG Widerruf eines rechtmäÃigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/49.html
(1) Ein rechtmäÃiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft...