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Kirchengewerkschaft - Baden : Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
http://www.vkm-baden.de/infothek/tzbfg.htm
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
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§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html
(1) 1 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. 2 Ein sachlicher Grund liegt...
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§ 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung Teilzeit- und Befristungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TzBfG&a=14
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2.
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§ 8 TzBfG Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit Teilzeit- und Befristungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TzBfG&a=8
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. (2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang
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§ 15 TzBfG Ende des befristeten Arbeitsvertrages Teilzeit- und Befristungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TzBfG&a=15
(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des
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§ 6 TzBfG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__6.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 9a TzBfG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 17 TzBfG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.